Ähnlich wie bei Ihrer Kreditkarte wissen die Nutzer zwar nicht den Kontostand, aber zumindest, ob Ihre Immobilie ein Energiefresser oder zur Sorte der sparsamen Energie-Häuser gehört. Trifft das nicht zu, lässt sich mit dem Energieausweis zumindest der Energieverbrauch senken.
Wichtig: Egal wie und wo Sie wohnen, sollten Sie auf jeden Fall einen Energieausweis vom vorherigen Besitzer oder Vermieter anfordern!
Was versteht man unter dem Begriff Energieausweis?
Dieser Ausweis, auch „Energiepass“ genannt, ist ein Dokument, welches im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entwickelt wurde. Dieser Pass beurteilt die Energieeffizienz einer Immobilie. Enthalten in dem Pass sind: Informationen über die Gebäudenutzfläche und den Energieverbrauch. Damit wird die jeweilige Immobilie in den verschiedenen Energieeffizienzklassen unterschieden.
Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis: Wo liegen die Unterschiede?
Der tatsächliche Energieverbrauch wird im Verbrauchsausweis ermittelt. Diese erfolgt über eine Abrechnungsperiode der letzten drei Jahre und ermittelt so das individuelle Nutzungsverhalten der Mieter oder Eigentümer. Hingegen der Bedarfsausweis lediglich den theoretischen Energiebedarf abdeckt. Hierbei handelt es sich um ein vom Fachmann erstelltes technisches Gutachten.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Nicht jeder Hausbesitzer muss sich automatisch auch einen Energieausweis ausstellen lassen, was einige Anbieter zwar behaupten, es aber nicht stimmt. Wer schon lange in seinem Haus wohnt, benötigt keinen Energieausweis.
Gänzlich anders gestaltet sich die Situation, wenn Sie ein neues Haus bauen. Dann gehört es zu Ihren Pflichten, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Selbst als Eigentümer einer Bestandsimmobilie
benötigen Sie einen Energieausweis, sobald Sie das Haus oder eine Wohnung aus dem Haus zum Verkauf anbieten oder vermieten möchten.
Vor ihrer Kaufentscheidung haben Käufer und Mieter das Recht, sich per Energieausweis über den Energiezustand der Wohnung/ Haus zu informieren. Ferner benötigen Sie als Hausbesitzer einen Energiepass, wenn Ihr Gebäude umfassend saniert wird und dazu eine energetische Gesamtbilanzierung nach der momentan gültigen Energiesparverordnung durchgeführt wird.
Wie kann man einen Energieausweis erstellen?
Für eine Aufnahme in die dena-Datenbank ist die Voraussetzung, dass der Aussteller über die Qualifikationsanforderungen der Energiesparverordnung verfügt und es gegenüber der dena nachweisen kann. Es können auch Architekten oder Bauingenieure als Aussteller eines Energieausweises fungieren.
Wie und wo findet man einen seriösen Aussteller für einen Energiepass?
Es sollte zwar nicht die Norm sein, aber dennoch kann es vorkommen, dass unseriöse Firmen mit einem Energieausweis das schnelle Geld kassieren wollen. Um hier die Spreu vom Weizen zu trennen, sollten Sie auf bestimmte Merkmale achten. Nur Personen mit einer besonderen Qualifikation dürfen einen Energiepass ausstellen.
In welchen Rahmen bewegen sich die Preise eines Energieausweises?
Verwendet werden dazu die gemessenen Verbrauchswerte. Grob geschätzt, kann hier gesagt werden, dass ein Energiepass oder Ausweis für ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Bereich Verbrauchsausweis bei 50 – 100 Euro liegt und mit 300 – 500 Euro für einen Bedarfsausweis zu rechnen ist.
Wo bekommt man einen Energieausweis für ein Haus?
Den verbrauchsorientierten Ausweis bekommen Sie von Ihrem Energieversorger. Der Bedarfsausweis kann über einen Ingenieur, Architekten oder Heizungsbauer angefordert werden. Dazu wenden Sie sich am besten an einen Anbieter mit einem Zertifikat als Energieberater.
Wann sind diese Pässe Pflicht?
Lassen Sie sich vom Vermieter oder Eigentümer den Energieausweis zeigen. Alle Eigentümer sind bei einer Neuvermietung oder Verkauf dazu verpflichtet. Ausgenommen sind davon nur kleine Häuser mit weniger als 50 m² Wohnfläche und denkmalgeschützte Gebäude.
Wie lange ist der Energiepass gültig?
Maximal ist der Pass für 10 Jahre gültig. Fällig wird ein neuer Energiepass, wenn das Gebäude umfassend saniert wird, gemäß der Energiesparverordnung (EnEV 2014). In diesem Fall muss die Energieeffizienz des Hauses neu berechnet und ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
Wer trägt die Kosten für einen Energiepass?
In Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen trägt die WEG die Eigentümergemeinschaft die Kosten für den Ausweis, so der Verband der privaten Bauherren (VPB). Ist die Gemeinschaft bereits im Besitz eines Energieausweises, gilt dieser für alle vermieteten Wohnungseigentümer.