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Tippgeberprovision

Tippgeberprovision

Tippgeberprovision in Ulm, Neu-Ulm und Senden: Geld für Ihren Immobilientipp

Sie wissen von jemandem, der sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück verkaufen möchte? Geben Sie uns den Tipp. Kommt es dadurch zum Verkauf durch uns, erhalten Sie 5 % unserer Netto-Provision - bei einem Haus oft ein Betrag im vierstelligen Bereich.

  • ★★★★★ 4,9 aus 69 Google-Bewertungen
  • Seit 2012 in Senden
  • Immobilienmakler (IHK)
  • Mitglied im IVD

Das Wichtigste in Kürze

  • 5 % unserer Netto-Provision: Ihr Anteil wächst mit dem Wert der Immobilie.
  • Nur bei Erfolg: Gezahlt wird, wenn Ihr Tipp zum Verkauf der Immobilie durch uns führt.
  • Schnelle Auszahlung: innerhalb einer Woche, nachdem unsere Provision eingegangen ist.
  • Wenig Aufwand: Sie nennen uns den Kontakt, alles Weitere übernehmen wir - diskret und persönlich.
  • 24 Monate gültig: Entscheidet sich der Eigentümer innerhalb von 24 Monaten nach Ihrem Tipp für uns, zählt Ihr Tipp.
  • Einzige Bedingung: Der Eigentümer ist einverstanden, dass wir uns bei ihm melden.

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?

Sie erhalten 5 % der Netto-Provision, die wir für den Verkauf der Immobilie erhalten - also der Provision ohne Mehrwertsteuer. Je höher der Kaufpreis, desto höher Ihr Anteil. Drei Beispielrechnungen:

Beispiel: Eigentumswohnung

  • Kaufpreis250.000 €
  • Ihr Anteil an unserer Netto-Provision5 %
  • Ihre Tippgeberprovisionca. 550 - 750 €

Beispiel: Einfamilienhaus

  • Kaufpreis450.000 €
  • Ihr Anteil an unserer Netto-Provision5 %
  • Ihre Tippgeberprovisionca. 1.000 - 1.350 €

Beispiel: Mehrfamilienhaus

  • Kaufpreis900.000 €
  • Ihr Anteil an unserer Netto-Provision5 %
  • Ihre Tippgeberprovisionca. 2.000 - 2.700 €

Die Beträge sind Richtwerte. Die genaue Höhe hängt vom tatsächlichen Kaufpreis und vom jeweiligen Maklerauftrag ab. Sobald der Auftrag steht, nennen wir Ihnen Ihren Betrag. Die Auszahlung erfolgt innerhalb einer Woche, nachdem wir unsere Provision erhalten haben. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, zahlen wir die Umsatzsteuer gegen Rechnung zusätzlich.

So funktioniert es in 4 Schritten

1

Eigentümer fragen: Sprechen Sie kurz mit dem Eigentümer und fragen Sie, ob wir uns bei ihm melden dürfen. Ohne sein Einverständnis dürfen wir keine Daten annehmen.

2

Tipp abgeben: Nutzen Sie das Formular unten, rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir brauchen Ort und Art der Immobilie sowie die Kontaktdaten des Eigentümers.

3

Vereinbarung erhalten: Wir prüfen den Tipp, bestätigen Ihnen den Eingang und schicken Ihnen die Tippgeber-Vereinbarung zur Unterschrift. Danach nehmen wir Kontakt mit dem Eigentümer auf.

4

Provision erhalten: Kommt es zum Verkauf durch uns, überweisen wir Ihre Tippgeberprovision. Ihr Tipp bleibt 24 Monate gültig: Erteilt uns der Eigentümer in dieser Zeit den Verkaufsauftrag, zählt er - auch wenn der Verkauf selbst länger dauert.

Welche Tipps zählen - und wer kann Tippgeber werden?

Welche Immobilien kommen infrage?

  • Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser
  • Grundstücke und Gewerbeimmobilien
  • Nur Verkauf, keine Vermietung
  • In der Region Ulm, Neu-Ulm und Senden

Wichtig ist, dass uns die Immobilie noch nicht bekannt ist. Objekte, die schon in Portalen oder Zeitungen inseriert sind oder bereits von einem anderen Makler angeboten werden, können wir nicht vergüten.

Wer kann Tippgeber werden?

Jede Privatperson - Nachbarn, Freunde, Kollegen, Verwandte. Sie dürfen mit dem Eigentümer befreundet oder verwandt sein. Ausgeschlossen sind der Eigentümer selbst, Miteigentümer und Ehe- oder Lebenspartner, die mit ihm zusammenleben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die den Eigentümer beruflich beraten oder betreuen, etwa Steuerberater, Rechtsanwälte, Bankberater oder Hausverwalter.

Fair und diskret: Diese Regeln gelten

Nur mit EinverständnisGeben Sie Kontaktdaten des Eigentümers nur weiter, wenn er zugestimmt hat. Das verlangt der Datenschutz.

Keine Werbung in unserem NamenBitte keine Anrufe bei Fremden, keine Haustürbesuche und keine Anzeigen. Die besten Tipps entstehen im Gespräch unter Bekannten.

Der erste Tipp zähltKommen mehrere Tipps zur selben Immobilie, erhält nur der erste Tippgeber die Provision.

Diskretion für den EigentümerWir melden uns persönlich und zurückhaltend. Ob er mit uns arbeitet, entscheidet allein der Eigentümer.

Wir behalten uns vor, einen Tipp ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen. Die Einzelheiten stehen in der Tippgeber-Vereinbarung, die wir Ihnen nach Eingang Ihres Tipps schicken.

Muss ich die Tippgeberprovision versteuern?

Ja. Eine gelegentliche Tippgeberprovision gilt in der Regel als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und gehört in Ihre Einkommensteuererklärung. Liegen alle Einkünfte dieser Art im Jahr unter 256 €, bleiben sie steuerfrei. Diese Freigrenze gilt nicht als Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Eine Gewerbeanmeldung brauchen Sie für einen einzelnen Tipp in der Regel nicht. Wer regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Tipps vermittelt, kann dagegen gewerblich tätig sein.

Hinweis: Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und sind keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

In welcher Region muss die Immobilie liegen?

Wir sind in Senden zu Hause und vermitteln Immobilien in der Region Ulm und Neu-Ulm: im Landkreis Neu-Ulm, in Ulm, im Alb-Donau-Kreis und in den angrenzenden Landkreisen Günzburg und Biberach. Zum Beispiel in diesen Orten:

Liegt die Immobilie etwas außerhalb? Fragen Sie uns trotzdem - wir sagen Ihnen offen, ob wir sie gut vermitteln können.

Häufige Fragen zur Tippgeberprovision

Was ist eine Tippgeberprovision?

Eine Tippgeberprovision ist eine Belohnung für den Hinweis auf eine Immobilie, deren Eigentümer verkaufen möchte. Führt Ihr Tipp dazu, dass wir die Immobilie verkaufen, beteiligen wir Sie an unserer Provision.

Wie viel bekomme ich für einen Immobilientipp?

Sie erhalten 5 % der Netto-Provision, die wir für den Verkauf erhalten, also ohne Mehrwertsteuer. Beispiel: Bei einem Haus für 450.000 € sind das etwa 1.000 bis 1.350 €. Die genaue Höhe nennen wir Ihnen, sobald der Maklerauftrag steht.

Gilt die Tippgeberprovision auch für Vermietungen?

Nein. Wir zahlen die Tippgeberprovision nur für Immobilien, die wir verkaufen.

Wann wird die Tippgeberprovision ausgezahlt?

Innerhalb einer Woche, nachdem wir unsere Maklerprovision für die Immobilie erhalten haben. Voraussetzung ist, dass Ihr Tipp zu einem Maklerauftrag und anschließend zum Verkauf durch uns führt.

Wie lange ist mein Tipp gültig?

24 Monate ab Eingang bei uns. Erteilt uns der Eigentümer in dieser Zeit den Verkaufsauftrag, erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision - auch wenn der Verkauf selbst länger dauert. Die Einzelheiten stehen in der Tippgeber-Vereinbarung.

Muss der Eigentümer mit dem Tipp einverstanden sein?

Ja. Sie dürfen uns die Kontaktdaten des Eigentümers nur weitergeben, wenn er zugestimmt hat, dass wir uns bei ihm melden. Das schreibt der Datenschutz vor.

Wer darf Tippgeber werden?

Jede Privatperson, auch Freunde und Verwandte des Eigentümers. Ausgeschlossen sind der Eigentümer selbst, Miteigentümer, mit ihm zusammenlebende Ehe- oder Lebenspartner sowie Personen, die ihn beruflich beraten oder betreuen, etwa Steuerberater, Rechtsanwälte, Bankberater oder Hausverwalter.

Was passiert, wenn mehrere Personen dieselbe Immobilie melden?

Dann erhält nur der erste Tippgeber die Provision. Maßgeblich ist der Eingang des Tipps bei uns.

Muss ich die Tippgeberprovision versteuern?

In der Regel ja, als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Bleiben diese Einkünfte im Jahr unter 256 €, sind sie steuerfrei. Für einen einzelnen Tipp ist meist keine Gewerbeanmeldung nötig. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Jetzt Immobilientipp abgeben

Füllen Sie das Formular aus - das dauert rund zwei Minuten. Wir bestätigen Ihnen den Eingang und schicken Ihnen die Tippgeber-Vereinbarung zu. Lieber direkt? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Ort, gerne mit Straße

Optional, z. B. Zeitrahmen oder Anlass

Gökmen Anli, Immobilienmakler (IHK) bei ANLI Immobilien in Senden

Ihr Ansprechpartner für Tipps

Fragen zum Tipp? Sprechen Sie direkt mit mir

Ich bin seit meinem 15. Lebensjahr in der Immobilienbranche und seit 2012 mit ANLI Immobilien in Senden selbstständig. Ihren Tipp behandle ich persönlich und vertraulich - und ich halte Sie auf dem Laufenden, was daraus wird.

  • 5 % Beteiligung, schriftlich vereinbart
  • Diskreter, persönlicher Kontakt zum Eigentümer
  • Beratung auf Deutsch und Türkisch

ANLI Immobilien · Bahnhofstraße 5, 89250 Senden · info@anli-immobilien.de

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