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Tippgeberprovision

GELD VERDIENEN WAR NOCH NIE SO EINFACH

Sie haben einen Bekannten, der mit dem Gedanken spielt, seine Immobilie zu verkaufen bzw. zu vermieten – oder erfahren per Zufall davon?

Dann können Sie bei ANLI Immobilien bares Geld verdienen!

Wir belohnen Privatpersonen, die uns über entsprechende Objekte informieren, mit einem 10% Anteil an unserer Provision. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer sofort oder erst später mit uns zusammenarbeiten möchte.

Im Folgenden erfahren Sie, wie unsere Tippgeberprovision genau funktioniert:

Welche Immobilien kommen infrage?

Damit wir Sie für Ihren Tipp entlohnen können, darf uns die Immobilie noch nicht bekannt sein. Das heißt, sie darf weder in Verkaufsportalen noch Zeitungsannoncen gelistet sein. Ebenfalls ausgeschlossen sind Objekte, die bereits von einem anderen Makler verkauft oder vermietet werden.

Wer kann Tippgeber werden?

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die nicht in einer geschäftlichen Beziehung oder einem speziellen Vertrauensverhältnis zum Eigentümer der Immobilie stehen. Das bedeutet beispielsweise, dass Steuerberater und Rechtsanwälte des Eigentümers ausgeschlossen sind – genau wie Vermieter der entsprechenden Immobilie.

Sie können mit dem Eigentümer natürlich befreundet und sogar verwandt sein. Allerdings sieht der Gesetzgeber vor, dass Ehepartner keine Bezahlung für Immobilientipps erhalten dürfen, solange sie mit dem Eigentümer zusammenleben.

Wie werde ich Empfehlungsgeber für ANLI Immobilien?

Bevor Sie uns Ihren Immobilientipp mitteilen, lesen Sie sich bitte das Kontaktformular durch und senden es ausgefüllt an uns. Zu den nötigen Angaben gehört neben der Adresse auch die Art der Immobilie. Teilen Sie uns bitte ebenfalls mit, ob der Eigentümer das Objekt verkaufen oder vermieten möchte.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie mit unseren Rahmenbedingungen einverstanden sind – eine Voraussetzung für das Geschäftsverhältnis und die Zahlung der Tippgeber Provision.

Nachdem Ihr Immobilientipp bei uns eingegangen ist, prüfen wir ihn und nehmen anschließend Kontakt mit dem Eigentümer auf.

Wann erhalte ich meine Tippgeberprovision?

Voraussetzung für die Zahlung ist, dass Ihr Tipp zu einem Maklervertrag mit anschließendem Verkauf oder Vermietung führt. Ist dies der Fall, überweisen wir Ihnen die Tippgeber-Provision innerhalb einer Woche, nachdem wir unsere Maklerprovision erhalten haben.

Falls Sie aufgrund regelmäßiger Provisionszahlungen umsatzsteuerpflichtig sind, weisen Sie uns bitte darauf hin, damit wir die Zahlung der Umsatzsteuer ordnungsgemäß abbuchen können.

Welche Anforderungen an den Datenschutz sind zu beachten?

Als Tippgeber dürfen Sie die privaten Daten von Immobilieneigentümern nicht ohne deren Zustimmung weitergeben. Darum muss unsere Vereinbarung vom Eigentümer unterschrieben werden. Nur so können wir Kontakt mit diesem aufnehmen.

Was muss ich beim Einholen von Immobilientipps beachten?

Wir empfehlen, nur Tipps weiterzugeben, die Sie über Bekannte/Freunde, im Gespräch mit dem Eigentümer oder durch Zufall erfahren haben. Bei der Akquise sind gesetzliche Regelungen zu beachten, die unter anderem Belästigung, Täuschung und unaufgeforderte Anrufe bei Immobilieneigentümern verbieten.

In welcher Region darf sich die Immobilie befinden?

Wir sind ein professioneller Partner für Immobilienverkauf- und Vermietung in der Region Ulm. Darum sollte sich das Objekt dort oder im näheren Umkreis befinden.

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?

Wir zahlen Ihnen 10 % der Netto Provision, die wir für die Vermittlung der entsprechenden Immobilie erhalten haben – d.h. ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Welche Regelungen sollte ich noch beachten?

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht dazu verpflichtet sind, Immobilientipps zu berücksichtigen und die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen ablehnen können. Bitte beachten Sie auch, dass bei mehreren Tipps zur selben Immobilie nur der erste Empfehlungsgeber eine Provision erhält.

Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Nein, Sie können die Provisionen einfach als sonstige Einnahmen in Ihrer Steuererklärung bei der zuständigen Finanzbehörde angeben. Wir empfehlen unseren Empfehlungsgebern jedoch, etwa 30 Prozent der erhaltenen Provisionseinnahmen für Steuerzwecke zu reservieren.

Hinweis: Diese Information dient lediglich zur allgemeinen Orientierung und stellt keine steuerliche Beratung dar. Wir empfehlen, sich bei steuerlichen Fragen an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden.

FRAGEN?

Kontaktieren Sie mich am besten noch heute und geben Ihren Tipp ab.

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